Zum Hauptinhalt springenZur Hauptsuche springen
Eichung einer Ladestation
Eichung einer Ladestation
Eichung einer Ladestation
Eichung einer Ladestation

Eichstelle für Ladestationen

Stelle sicher, dass deine Ladestationen eichrechtskonform arbeiten. Wir prüfen und eichen deine Ladepunkte.

Eichrechtskonform Laden. Sicher, transparent und gesetzeskonform.

Eichrecht bei Ladestationen

Das Eichrecht stellt sicher, dass geladene Energiemengen korrekt gemessen, transparent dargestellt und nachvollziehbar abgerechnet werden. Betreiber von kostenpflichtigen Ladestationen sind verpflichtet, geeichte Geräte einzusetzen und diese ordnungsgemäß zu betreiben. So wird eine faire und gesetzeskonforme Abrechnung gewährleistet.

Regelmäßige Eichung

Die Eichung öffentlicher Ladestationen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Eine vorzeitige Eichung kann nach Reparaturen, dem Austausch eichrelevanter Bauteile oder Änderungen, welche die Messgenauigkeit beeinflussen, notwendig werden. In Österreich beträgt die Nacheichfrist für Ladetarifgeräte 10 Jahre.

Pflichten als Betreiber

Betreiber von Ladestationen sind dafür verantwortlich, dass nur geeichte und zugelassene Messgeräte eingesetzt werden, Eichfristen eingehalten und Änderungen an Hardware oder Software berücksichtigt werden.

Wann ist eine Eichung nötig?

Ladepunkte müssen geeicht sein, wenn die Abrechnung nach kWh erfolgt. Die Eichung muss mindestens alle 10 Jahre durchgeführt werden. Bei Reparaturen oder Änderungen kann sie früher erforderlich sein.

Typische Anwendungsfälle

Geeichte Ladestationen werden genutzt wo Strom gegen Entgelt an Dritte abgegeben wird. Beispielsweise an Mitarbeitende, Gäste oder Kund:innen.

Jetzt Eichung anfragen

Hast du Fragen oder Interesse an einer Eichung? Schreib uns eine E-Mail.

Wir melden uns bei dir und senden dir einen kurzen Fragebogen, mit dem wir den genauen Umfang der Eichung für deine Ladestationen individuell festlegen. So stellen wir sicher, dass deine Ladepunkte maßgeschneidert, rechtskonform und zuverlässig geprüft und geeicht werden.

Eichung einer Ladestation

Rechtskonforme Eichung

Als Eichstelle arbeiten wir strikt nach den gesetzlichen Vorgaben, sowie Vorgaben des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV). So stellen wir sicher, dass deine Ladestationen rechtskonform geprüft, geeicht und für die Abrechnung zugelassen sind.

Spezialisierung auf Ladestationen

Unser Team ist auf Ladestationen spezialisiert. Dadurch kennen wir die technischen und rechtlichen Anforderungen genau und können die Eichung präzise, effizient und nach standardisierten Vorgaben durchführen.

Verlässliche Abwicklung

Wir begleiten Betreiber:innen von der ersten Anfrage bis zur Eichung. Das schafft Rechtssicherheit, Transparenz und Planungssicherheit für den jeweiligen Ladestandort.


Das Eichrecht sorgt dafür, dass die abgegebene Ladeenergie der Ladestation korrekt gemessen und transparent abgerechnet wird

In Österreich beträgt die Nacheichfrist für Ladetarifgeräte 10 Jahre. Das bedeutet, dass alle Ladepunkte, die Strom gegen Entgelt abgeben, mindestens alle 10 Jahre neu überprüft und nachgeeicht werden müssen, um die korrekte Messung und Abrechnung der geladenen Energiemenge sicherzustellen.

Es gibt außerdem Situationen, in denen eine vorzeitige Eichung notwendig sein kann, zum Beispiel nach Reparaturen oder Austausch von eichrechtsrelevanten Bauteilen.

Nein. Nur Ladepunkte, die kostenpflichtig Strom abgeben, müssen geeicht sein. Kostenlose Ladepunkte oder eine rein private Nutzung sind von der Eichpflicht ausgenommen.

Eine Eichung umfasst einen Ablauf, der über das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen genau definiert und auditiert wird.

Die Dauer hängt von Gerätetyp, Anzahl der Ladepunkte und Besonderheiten ab. Einzelstationen können in der Regel innerhalb eines Tages geeicht werden, größere Ladeparks benötigen entsprechend mehr Zeit.

Ja. Die technischen Prüfungen und Dokumentationsanforderungen können je nach Gerätetyp variieren.

Die Eichung darf nur vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder ermächtigten Eichstellen durchgeführt werden. Betreiber:innen dürfen sie nicht selbst vornehmen.

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist die zuständige Behörde für das Eichwesen in Österreich.